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Recht, Steuer
Umwelt und Unternehmen im Blick: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur sog. CSRD-Richtlinie

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Artikel vom 3. September 2025

Die Bundesregierung hat am 03.09.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen: die sog. CSRD-Richtlinie. Betroffene Unternehmen müssen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen sog. Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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