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Recht, Steuer
Denkmalschutz für „Meisenheimer-Siedlung“ in Düren bestätigt

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Artikel vom 8. August 2025

Das VG Aachen entschiede dass die Stadt Düren eine Wohnanlage als Baudenkmal in ihre Denkmalliste eintragen durfte. Denkmalschutz sei gerechtfertigt für Wohnanlagen bei besonderer äußerer Gestaltung der Häuser und besonderen, architekturgeschichtlich bedeutsamen Merkmalen (Az. 5 K 202/24, 5 K 203/24 und 5 K 204/24).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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