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Recht, Steuer
Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

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Artikel vom 18. Juli 2025

Die Gewährung von Corona-Soforthilfen hat lt. FG Niedersachsen keinen Darlehenscharakter und stellt im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar (Az. 12 K 20/24).

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