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Recht, Steuer
Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

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Artikel vom 30. Juni 2025

Säumniszuschläge sind nicht nur ein Druckmittel, das den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll, sondern dienen auch als Zinsersatz sowie der Abgeltung von Verwaltungsaufwand. Verlieren Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, kommt daher regelmäßig nur ein hälftiger Erlass in Betracht. So das FG Hamburg (Az. 3 K 161/23).

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