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Recht, Steuer
Handyaufnahmen genießen urheberrechtlichen Schutz

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Artikel vom 24. Juni 2025

Smartphoneaufnahmen von Tagesgeschehnissen, z. B. von Naturereignissen, sind urheberrechtlich geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden. Darüber hat das LG Frankfurt entschieden (Az. 2-06 O 299/24).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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