An dem ersten Versäumnisurteil beim LG hatte er schon mitgewirkt. Jetzt durfte ein Richter auch über die Berufung entscheiden, so der BGH (Az. I ZB 40/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
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An dem ersten Versäumnisurteil beim LG hatte er schon mitgewirkt. Jetzt durfte ein Richter auch über die Berufung entscheiden, so der BGH (Az. I ZB 40/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
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