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Recht, Steuer
Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses: Abschnitt 18e.1 UStAE – Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

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Artikel vom 10. Juni 2025

Abschnitt 18e.1 UStAE wird lt. BMF geändert. Es wird geregelt, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nach § 18e UStG ausschließlich über die vom BZSt im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können (Az. III C 5 – S 7427-d/00014/001/002).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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