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Recht, Steuer
Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

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Artikel vom 4. Juni 2025

Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“. So das BAG (Az. 9 AZR 104/24).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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