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Recht, Steuer
Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2025

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Artikel vom 30. Mai 2025

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge werden sich zum 01.07.2025 erhöhen. Hierauf weist die BRAK hin.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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