Aktuelles
Recht, Steuer
Bildagentur muss Schadensersatz für Fotos aus dem Innenraum des Kölner Doms zahlen

Sollten Sie weitere Fragen zu einem Artikel haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Artikel vom 30. Mai 2025

Das OLG Köln hat die Verurteilung einer Bildagentur zur Zahlung von Schadensersatz für die Übertragung von Verwertungsrechten an Fotos aus dem Kölner Dom im Grundsatz bestätigt. Die Agentur hatte in einer Bilddatenbank Fotografien aus dem Inneren des Doms zur kommerziellen Nutzung angeboten. Sie muss nun für 220 Fotos rund 35.000 Euro Schadensersatz an dessen Eigentümerin zahlen (Az. 6 U 61/24).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

Termin vereinbaren