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Recht, Steuer
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsurteil eines Hilfssenats des BGH in sog. Dieselverfahren

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Artikel vom 27. Mai 2025

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers nicht zur Entscheidung angenommen, die sich u. a. gegen ein Revisionsurteil des VIa. Zivilsenats (Hilfssenat) des BGH in einem sog. Dieselverfahren richtet (Az. 2 BvR 1440/23). In dem angegriffenen Urteil hatte der BGH erstmals entschieden, dass eine deliktische Haftung der Fahrzeughersteller wegen Verletzung von Regelungen der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung auf Ersatz des Differenzschadens in Betracht kommt.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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