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Recht, Steuer
Fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung begründet beim Kauf eines Elektroautos keine Gefahr, dass der Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abgehalten wird

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Artikel vom 21. Mai 2025

Das OLG Oldenburg entschied, dass die Widerrufsbelehrung auch ohne Angabe einer Telefonnummer den gesetzlichen Anforderungen genügt und sich die Widerrufsfrist daher nicht verlängert (Az. 14 U 95/24).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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