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Recht, Steuer
Nach Abberufung: LAG Hessen bejaht Kündigungsschutz für Ex-Geschäftsführer

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Artikel vom 12. Mai 2025

Das LAG Hessen hat entschieden, dass ein ehemaliger Geschäftsführer nach seiner Abberufung wieder voll dem Kündigungsschutzgesetz unterlag. Die Ausnahme des § 14 Abs.1 Nr.1 KSchG, wonach Angestellte in leitender Stellung vom Kündigungsschutz ausgenommen seien, komme zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht (Az. 8 Sa 153/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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