Aktuelles
Recht, Steuer
Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung – Workday

Sollten Sie weitere Fragen zu einem Artikel haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Artikel vom 9. Mai 2025

Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung „Workday“ zu testen. Dies entschied das BAG (Az. 8 AZR 209/21).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

Termin vereinbaren