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Recht, Steuer
Keine Befangenheit: Richter durfte Videoverhandlung bei komplexem Fall ablehnen

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Artikel vom 8. Mai 2025

Das OLG Stuttgart hat klargestellt, dass die Ablehnung einer Videoverhandlung gem. § 128a ZPO durch einen Richter wegen störanfälliger Technik und eines sehr komplexen Falles mit hohem Streitwert nicht die Besorgnis der Befangenheit begründet (Az. 3 W 10/25). Auf diesen Beschluss wies die BRAK hin.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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