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Recht, Steuer
Brillengläser: Jobcenter als Ausfallbürge der Krankenkasse

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Artikel vom 6. Mai 2025

Wird ein tatsächlich bestehender, medizinischer Bedarf von der Krankenkasse nicht gedeckt, ist der Grundsicherungsträger für eine entsprechende Leistungsgewährung verantwortlich. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 12 AS 116/23).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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