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Recht, Steuer
Datenschutzverstoß: 200 Euro Schadensersatz nach Datenscraping

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Artikel vom 29. April 2025

Der Grundsatz der Datenminimierung verpflichtet u. a. Plattformbetreiber dazu, Voreinstellungen so vorzunehmen, dass Daten nicht ohne Weiteres der Öffentlichkeit oder sonst einem unbestimmten Adressatenkreis zugänglich gemacht werden. Hiergegen wird verstoßen, wenn dieser Schutz erst durch eine individuelle Änderung der Voreinstellungen erreicht wird. Das OLG Frankfurt hat die beklagte Betreiberin von Facebook u. a. zur Zahlung von 200 Euro Schadensersatz wegen eines Datenschutzverstoßes verpflichtet (Az. 6 U 79/23).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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