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Recht, Steuer
Verfallene Prepaid-Guthaben aus Mobilfunkverträgen sind umsatzsteuerliches Entgelt

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Artikel vom 1. April 2025

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, die endgültig beim (Mobilfunk-)Provider verbleiben, bei diesem ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für von ihm während der Laufzeit des Prepaid-Vertrages gegenüber seinen Kunden erbrachte Leistungen darstellen (Az. 4 K 26/22).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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