Der BFH hatte u. a. zu klären, welche Kriterien zur Erschütterung des Anscheinsbeweises der privaten Pkw-Nutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkws heranzuziehen sind (Az. III R 34/22).
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Der BFH hatte u. a. zu klären, welche Kriterien zur Erschütterung des Anscheinsbeweises der privaten Pkw-Nutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkws heranzuziehen sind (Az. III R 34/22).
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