Aktuelles
Recht, Steuer
Angehobene Pensionsaltersgrenze (67 Jahre) für Berliner Richter gilt erst ab Jahrgang 1968

Sollten Sie weitere Fragen zu einem Artikel haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Artikel vom 26. März 2025

Berliner Richter, die im Jahr 1960 geboren sind, erreichen die Pensionsaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres und können nach derzeitiger Rechtslage darüber hinaus nicht im richterlichen Dienst verbleiben. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 26 L 62/25).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

Termin vereinbaren