Aktuelles
Recht, Steuer
Lieferung von Mieterstrom stellt eine selbstständige Hauptleistung dar, sodass aus der Anschaffung einer Photovoltaikanlage ein Vorsteuerabzug resultiert

Sollten Sie weitere Fragen zu einem Artikel haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Artikel vom 17. März 2025

Das FG Münster hat entschieden, dass die Lieferung von Mieterstrom keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbstständige Hauptleistung darstellt. Daraus folgt, dass der Vermieter bei Anschaffung einer PV-Anlage zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Az. 15 K 128/21 U).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

Termin vereinbaren