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Recht, Steuer
Kein Anspruch auf Richtigstellung und Unterlassung der Weiterleitung einer E-Mail

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Artikel vom 17. März 2025

Das AG München hatte zu entscheiden, ob es sich bei der Weiterleitung einer E-Mail an die Miteigentümer einer WEG durch die Hausverwaltung u. a. um eine Ehrverletzung und eine Verletzung des Postgeheimnisses handelt Az. 171 C 22496/23).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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