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Recht, Steuer
Lebensmittelmärkte dürfen sonntags nicht öffnen

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Artikel vom 13. März 2025

Das VG Osnabrück hat einer Klage von ver.di gegen das bisher unterlassene Einschreiten der Stadt Osnabrück wegen der sonntäglichen Öffnung zweier beigeladener Lebensmittelmärkte in der Zeit von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr stattgegeben (Az. 1 A 114/24).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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