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Recht, Steuer
BFH: EuGH-Vorlage zur Frage, ob „Scraps“ Rauchtabak darstellen

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Artikel vom 6. März 2025

Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob Tabak-Scraps als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG sind oder ob es sich hierbei noch um Rohtabak handelt, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt (Az. VII R 42/20).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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