Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass der Klägerin keine Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Impfschäden durch den Impfstoff Comirnaty gegen das SARS-CoV-2-Virus zustehen (Az. 23 U 13/24).
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Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass der Klägerin keine Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Impfschäden durch den Impfstoff Comirnaty gegen das SARS-CoV-2-Virus zustehen (Az. 23 U 13/24).
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