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Recht, Steuer
Steuerrecht: Anwälte dürfen Fahrtenbuch nur teilweise schwärzen

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Artikel vom 25. Februar 2025

Rechtsanwältinnen und -anwälte dürfen als Berufsgeheimnisträger ihr Fahrtenbuch nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG teilweise schwärzen, um die Identitäten von Mandanten zu schützen, so das FG Hamburg. Alle beruflichen Angaben zu schwärzen, gehe jedoch zu weit (Az. 3 K 111/21). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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