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Recht, Steuer
Ehrenamtliche Tätigkeit im Museum nicht beitragspflichtig

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Artikel vom 25. Februar 2025

Wer in einem gemeinnützig geführten Museum tätig wird und dafür 5 Euro pro Stunde erhält, übt eine ehrenamtliche Tätigkeit aus ideellen Zwecken aus. Bei der Zahlung handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung und kein Arbeitsentgelt, für welches Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten wären. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 1 BA 64/23).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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