Die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) ist verfassungsgemäß. Dies hat das FG Hessen entschieden (Az. 3 K 663/24).
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Die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) ist verfassungsgemäß. Dies hat das FG Hessen entschieden (Az. 3 K 663/24).
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