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Recht, Steuer
Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen – Änderung der Rechtsprechung

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Artikel vom 20. Februar 2025

Der Sechste Senat des BAG schließt sich der Rechtsprechung des BGH zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen an, wonach ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden (Az. 6 AZR 155/23).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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