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Recht, Steuer
BFH: Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von „Schmiergeldern“

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Artikel vom 20. Februar 2025

Strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder führen, wie der BFH entschieden hat, umsatzsteuerrechtlich dazu, dass die Bemessungsgrundlage der in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätze auf den um die eingezogenen Bestechungsgelder geminderten Betrag zu reduzieren ist (Az. XI R 6/23).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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