Aktuelles
Recht, Steuer
Keine Erstattung für Druck von 7.000-seitiger Akte

Sollten Sie weitere Fragen zu einem Artikel haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Artikel vom 18. Februar 2025

Ein Pflichtverteidiger hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Kosten für das Ausdrucken einer fast 7.000-seitigen digital überlassenen Akte erstattet werden. In der Regel sei der Ausdruck zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache nicht geboten. Davon gebe es in Zeiten der Digitalisierung nur noch seltene Ausnahmen, so das OLG Nürnberg (Az. Ws 649/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

Termin vereinbaren