Betriebsrat gründen: Keine Pflicht, an Voraussetzungen gebunden
Mitarbeiter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einen Betriebsrat gründen. Der Firmenchef ist dann in der Pflicht, dies zuzulassen. Davon ausgenommen sind Kleinbetriebe: Eine Arbeitnehmervertretung ist erst in Betrieben mit mindestens fünf Mitarbeitern vorgesehen. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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