Weihnachtsfeier unter Schutz der Unfallversicherung

Für die betriebliche Weihnachtsfeier gilt ein breiter Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung – wenn die Veranstaltung bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Ist allerdings zu viel Alkohol im Spiel, wird kein Unfall abgedeckt. Hat Ihnen der Beitrag gefallen? JaNein Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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