Telefonüberwachung: Zum Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen
20131203CET195432+0100 Telefonüberwachung: Zum Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen Zufallserkenntnisse, die bei einer gegen einen anderen Beschuldigten durchgeführten Telefonüberwachung gewonnen worden sind, dürfen im Besteuerungsverfahren gegen den Betroffenen nicht verwendet werden. Das Hauptzollamt hatte einen Mann als Haftenden für Tabaksteuer in Anspruch genommen. …
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