Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Streits absetzbar
20140127CET212723+0100 Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Streits absetzbar Auch Aufwendungen für einen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn die Rechtsverfolgung nicht mutwillig war und auch Aussicht auf Erfolg hatte. In einem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall hatten sich die Kläger gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung gewendet. …
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