Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Zustellung
20140622CEST143855+0100 Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Zustellung Wird ein Urteil durch die Post amtlich zugestellt und in den Briefkasten eingeworfen, vergisst der Zusteller aber, auf dem Brief das Datum des Einwurfs zu vermerken, dann gilt die Zustellung erst, wenn der Empfänger das Schriftstück nachweislich in die Hand bekommen hat. Der Tag der Zustellung eines Urteils ist maßgeblich dafür, wann die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels beginnt. …
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