Ehegattendarlehen: Kein Abgeltungsteuersatz anwendbar
20150311CET172615+0100 Ehegattendarlehen: Kein Abgeltungsteuersatz anwendbar Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen ist bei der Gewährung von Darlehen zwischen Ehegatten aufgrund eines finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses ausgeschlossen. Der Kläger gewährte seiner Ehefrau fest verzinsliche Darlehen zur Anschaffung und Renovierung einer vermieteten Immobilie. …
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