Inanspruchnahme von Elternzeit: Strenge Schriftform beachten
20160511CEST235755+0100 Inanspruchnahme von Elternzeit: Strenge Schriftform beachten Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Hierfür gilt die strenge Schriftform, wie das Bundesarbeitsgericht jetzt klarstellte. …
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