Sozialversicherung: Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei
20170821CEST171618+0100 Sozialversicherung: Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auch dann beitragsfrei, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind, so das Bundessozialgericht. Geklagt hatte eine Kreishandwerkerschaft. …
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