Vermieter muss in gewissem Umfang Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen erteilen
20171019CEST185920+0100 Vermieter muss in gewissem Umfang Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen erteilen Das Landgericht (LG) Berlin hat entschieden, dass ein Mieter von seinem Vermieter beanspruchen kann, in einer Betriebskostenabrechnung bestimmte Kosten so aufzuschlüsseln, dass der Mieter zum Zwecke der Steuerersparnis gegenüber dem Finanzamt haushaltsnahe Dienstleistungen in Abzug bringen kann. Der Vermieter müsse zwar weder eine „Steuerbescheinigung nach § 35a EStG“ erteilen noch gewissermaßen steuerberatend tätig werden und einzelne Betriebskostenarten ausdrücklich als Aufwendungen „für haushaltsnahe Dienstleistungen“ einordnen und bezeichnen. …
Read More →