Kein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung
20180221CET202134+0100 Kein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht zu berücksichtigen sind, wenn eine geringfügige betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers vorliegt und der Raum vereinzelt privat genutzt wird. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bislang offen gelassen, wo die Grenze zwischen einer nur „unwesentlichen“ bzw. …
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