BFH zur Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Berichtigung eines Gewinnabführungsvertrags ex tunc auf § 44a Abs. 2 BeurkG gestützt werden kann (Az. I R 42/18). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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