Musikbeschallung im Verkaufsraum eines Pizzalieferservice verletzt Urheberrechte nicht
Das AG Frankfurt entschied, dass ein Lieferservicebetreiber den Urhebern keinen Schadensersatz wegen Abspielens von Musik im Verkaufsraum schuldet (Az. 32 C 1565/22 (90)). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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