Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps
Der 8. Senat des FG Niedersachsen hatte darüber zu entscheiden, ob die Zahlungen für die Ablösung eines sog. Zinsswaps als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind (Az. 8 K 169/23). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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