Ertragsteuerliche Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c, § 9 Abs. 5 Satz 1 und § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 4 EStG

Dieses BMF-Schreiben ergeht zur Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2022. Die Neuregelung ist für nach dem 31. Dezember 2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten anzuwenden (Az. IV C 6 – S-2145 / 19 / 10006 :027). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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