Beim Kaffeetrinken verschluckt – Arbeitsunfall
Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden (Az. L 6 U 45/23). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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