Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nummer 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (§ 13b Absatz 2 Nummer 6 UStG)

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde § 13b Absatz 2 Nummer 6 UStG neu gefasst. Die Regelungen sind lt. BMF auf Umsätze aus der Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nummer 2 BEHG anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 ausgeführt werden (Az. III C 3 – S-7279 / 20 / 10004 :003). Quelle: …

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Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte

Ab 01.03.2024 gilt neuer MFA Tarifvertrag

Die MFA-Gehälter steigen je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahr um 2,5 bis 22,3%, über alle Tarifgruppen liegt die Erhöhung bei 7,4%. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden um bis zu 5% erhöht. 
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