Reiseveranstalter an zu günstig berechneten Reisepreis gebunden
Das AG München verurteilte eine Reiseveranstalterin zur Zahlung einer Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit i. H. v. 719,50 Euro (Az. 113 C 13080/22). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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