Rechtskräftiger Schlussbescheid über NRW-Soforthilfen bleibt bestehen

Ein Handwerksbetrieb aus Werne, der im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen NRW erhalten, später seinen tatsächlichen Liquiditätsengpass zurückgemeldet und einen entsprechenden Schlussbescheid über eine (Teil)-Rückzahlung bekommen, hiergegen aber keine Klage erhoben hatte, hat keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen seines Verfahrens. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 1764/23). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte

Ab 01.03.2024 gilt neuer MFA Tarifvertrag

Die MFA-Gehälter steigen je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahr um 2,5 bis 22,3%, über alle Tarifgruppen liegt die Erhöhung bei 7,4%. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden um bis zu 5% erhöht. 
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