Rechtssicherheit für die Erforschung von IT-Sicherheitslücken: BMJ veröffentlicht Gesetzentwurf zum Computerstrafrecht
Wer IT-Sicherheitslücken aufspüren und schließen möchte, soll nicht dem Risiko einer Strafbarkeit ausgesetzt sein. Damit dies sichergestellt ist, schlägt das BMJ eine Anpassung des Computerstrafrechts vor. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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